PhDs
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Bitte um Bekanntgabe in Ihren Instituten.
Aus aktuellem Anlass möchte ich Sie auf die „Satzung zur Erhebung von Daten über Abschluss- und Qualifikationsarbeiten" vom 22. Dezember 2010 (AMB Nr. 63/2010) hinweisen.
Hier ist vorgesehen, dass zur Dokumentation von Abschlussarbeiten verschiedene Angaben erfasst werden dürfen, es dürfen aber lediglich die Art der Arbeit, die Fakultät/das Institut, an dem diese Arbeit verfasst wurde, sowie das Thema der Arbeit veröffentlicht werden.
Dies bedeutet, dass die Namen der Verfasser*Innen z.B. auf der Website des Fachbereiches NICHT genannt werden dürfen.
Auf Anfrage dürfen die Namen der Verfasser*Innen an Dritte nur übermittelt werden, wenn deren Einwilligung dafür vorliegt.